Recht und Gerechtigkeit bei Thomas von Aquin

Bruno Niederbacher, SJ, gab im Rahmen der Rechtsphilosophie-Vorlesung am 07.05.2018, 17:00h, diesen Vortrag auf der Hauptuni Innsbruck.

Recht. Lex naturalis: Die Allgemeine Natur des Menschen bringt Allgemeine Regeln. Menschen sind Substanzen und im Wesen animalia, u.a. Handlungen sind gut, wenn sie dem Wesen entsprechend. Als Sinneswesen ist es daher gut, sich fortzupflanzen und den menschlichen Körper zu erhalten, als Gemeinschaftswesen kommt auch der Schutz anderer Menschen etc. hinzu. Dadurch gibt es im Naturrecht allgemeine Regeln, die aber als vernünftiges ("kluges") Wesen je nach Situation und Umständen adaptiert werden müssen, um im "Hier und Jetzt" gut zu handeln, das Richtige muss erkannt werden.

Lex humana: Kodifizierung des lex naturalis, die positive Gesetzgebung des Menschen, Konkretisierung oder Festsetzung etc. aus den praktischen Gegebenheiten. Mit dem Naturrecht als Grundlage ist es auch das Kriterium für gute und schlechte Handlungen.

Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist eine Haltung, erworben durch oftmaliges gerechtes Handeln (Gewöhnung), als soziale Tugend auf andere gerichtet und bezogen auf das Gerechte. Bei den Klassikern, Aristoteles und Thomas von Aquin, wird eine Gleichheit und eine Mitte in jeder Sache impliziert, die wir erkennen können. Eine gute Person hat alle (Kardinal-) Tugenden.

Kognitivisten unterscheiden zwischen wahr sein und für wahr halten. Nach Thomas von Aquin solle man dem folgen, was man selbst, nach Information, für wahr hält. Sind in der Situation essentielle Informationen nicht zugänglich, ist die Person entschuldigt, sollte etwas passieren. Hätte man etwas wissen sollen, gilt die Entschuldigung nicht.

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